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Die Entwicklung von der Demokratie zur Diktatur

Stand 7.2.2024

Seit 

Seit 1990 leben wir offiziell in einer Demokratie. Dazu wird auch die letzte am 18. März 1990 frei gewählte Regierung in der DDR gezählt. Ich erinnere mich, dass es damals überall rege Diskussionen gab, welche Partei uns wohl am besten wird regieren können. Das war ein Teil gelebter Demokratie, dass die Menschen sich im Austausch miteinander die richtige Meinung bildeten und dann bei den Wahlen entschieden. 

Wer in der DDR ehrenamtlich tätig war, dem waren die weitergehenden Beteiligungen an der Regierung nicht fremd. Neben den Volksvertretungen in den Städten und Gemeinden und in den Kreistagen gab es die ständigen Kommissionen. Ich selbst war als zusammen mit einem weiteren Naturschützer z. B. in der ständigen Kommission Örtliche Versorgungswirtschaft (Kommission ÖVW) in der Gemeinde Fredersdorf tätig. Anfangs zwecks Teilnahme an den zweimal jährlich statt findenden Grabenschauen, bald aber regelmäßig monatlich, weil ich in der Kommission oft gut die Interessen des Naturschutzes vertreten konnte. 

Nach den Gesetzen in der Bundesrepublik Deutschland wurden statt dieser Kommissionen Ausschüsse gebildet. Eine schlagartig gewachsene Bedeutung bekamen nach 1990 z. B. die Bauausschüsse. Während Bauen mit den Ressourcen in der DDR begrenzt war, wollten viel mehr Leute in der neuen Freiheit bauen und vor allem das in der DDR billig erworbene Bauland teuer vermarkten - und in bisherigen Grünbereichen neu bauen. Ganz klar positionierte sich der ehrenamtliche Naturschutz damit auch neu in den Bauausschüssen. Dabei lernten wir immer wieder neu, die anderen Interessen mit zu verstehen und ganzheitlich zu denken. 

Demokratie lebt von Beteiligung und die war uns vertraut. Demokratie funktioniert aber auch nur dann, wenn andersdenkende Minderheiten auch offen anders denken dürfen. In der DDR gab es eine Klausel, die dabei öffentlich geäußerte Umsturzgedanken verbot. Und zwar in der Form, dass Meinungsfreiheit innerhalb der Verfassung gewährleistet war. Öffentliche Äußerungen gegen die DDR oder ihre Politik wurden hart bestraft. Der Liedermacher Wolf Biermann erlaubte sich harte Kritik an der DDR während eines Konzerts in der BRD und wurde darauf sofort aus der DDR ausgebürgert. Stefan Krawczik und Freya Klier ging es ähnlich. Freya Klier prägte dabei das Zitat von Rosa Luxemburg "Freiheit ist auch immer die Freiheit der Andersdenkenden."

In der BRD gab es zum Schutz der staatlichen Ordnung eine ähnliche Klausel. Meinungsfreiheit war erlaubt, sofern sie sich nicht gegen den Staat selbst oder gegen das Grundgesetz richtet. 

So ziemlich einig war man sich in beiden deutschen Staaten, dass es einen Faschismus wie unter Adolf Hitler nie wieder geben darf. Bei der Umsetzung erinnere ich mich aber an Unterschiede. So gab sich die DDR als antifaschistisch. Uns wurde in der Schule beigebracht, dass Antifaschisten Freiheitskämpfer waren, die sich unter Einsatz ihres Lebens gegen den Hitlerfaschismus engagiert hatten. In gefühlt jeder zweiten Aktuellen Kamera gab es "Nie wieder"-Bekenntnisse. Besuche von Gedenkstätten der Konzentrationslager und Kriegsdenkmäler wie die Seelower Höhen waren ab der 8. Klasse Pflichtprogramm in unseren Schulen. Der Besuch der Gedenkstätte in Sachsenhausen in der 9. Klasse hat mich damals mit 15 Jahren tief erschüttert und er wirkt bis heute. 
Im Gegensatz dazu wurden aber Anzeigen über Verherrlichungen des Nationalsozialismus mitunter ignoriert. Ich hab das nicht oft erlebt, habe aber ein Beispiel noch dokumentiert. Dazu gab es 1989 offizielle Berichte über rund 2500 Skinheads in der DDR, was ich als einen Offenbarungseid der Machtlosigkeit empfunden hatte, weil das in völligem Widerspruch dazu stand, dass man die Macht der DDR-Regierung zu fürchten hatte. 

Womit wir beim Umgang mit solcherlei Sachen in der BRD sind. Die Grenzen der Meinungsfreiheit werden hier neben dem Grundgesetz vor allem durch das Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, am bekanntesten durch den § 130. Hier zeige ich zunächst mal den § 130 StGB in der Fassung vom 1. April 1987: 

 

Ich muss sagen, aus heutiger Sicht finde ich diese Fassung des Volksverhetzungsparagrafen 130 gut. Mit der einfachen Regelung wurde vieles abgedeckt, also Hetze gegen Personen oder Minderheiten, vor allem der Aufruf zur Lynchjustiz war damit schon strafbar, ebenso das Verbreiten von böswilligen Gerüchten, die nicht bewiesen werden können. 

Der Volksverhetzungsparagraf wurde seitdem etliche Male geändert und ergänzt und dabei Stück für Stück eingeschränkt und nach meiner Einschätzung juristisch verhunzt. Auf das Schreiben des § 130 StGB in der heutigen Fassung verzichte ich, jeder der will, kann ihn selbst nachlesen, Wissen sehe ich in diesem Fall als eine Holschuld. 

Der Weg von lebendiger Demokratie in die Diktatur war und ist schleichend. Viele bezeichnen die heutigen Antifaschisten als die neuen Faschisten. Auch wenn deren neue Macht u. a. auf die "Präzisierungen" des § 130 StGB basieren, so teile ich diese Ansicht nicht (mehr). 

In der sozialistischen Schule lernten wir, dass der Faschismus die Endphase des sterbenden Kapitalismus ist. Das wird aber in dem Moment unhaltbar, wenn wir uns die politisch-ökonomische Grundlage des Hitlerfaschismus ansehen, die in eine völlig andere Richtung ging. Darauf weiter einzugehen würde diesen Rahmen sprengen, zumal diese geschichtliche notwendige Aufarbeitung nach wie vor von Tabus durchsetzt ist.
Nach heutiger Definition ist das Wort Faschismus als Bezeichnung der Diktatur unter Mussolini in Italien in den 1920er Jahren entstanden und von den deutschen Nationalsozialisten übernommen worden. Demnach basiert Faschismus auf das Führerprinzip. 
Und demnach war eine Einschätzung von mir vor einiger Zeit, dass es in der Ukraine neuen Faschismus in Europa gibt falsch. Denn in der Ukraine ist zwar vieles ganz und gar nicht in Ordnung, z. B. die Verherrlichung des Hitler-Kollaborateurs Bandera und die offene Zurschaustellung von Nazi-Symbolen z. B. durch die Asow-Kämpfer. Aber das Führerprinzip gibt es in der Ukraine nicht. 
Und das gibt es auch nicht im heutigen Antifaschismus.

Auch wenn ich bei uns keine Anzeichen von neuem Faschismus sehe, sehe ich uns doch schon fast in einer Diktatur und der Weg dorthin ist schleichend, so dass es lange von wenigen bemerkt wurde, aber es werden immer mehr.

Es begann aus meiner Sicht mit der Frage, ab wann Meinungsfreiheit strafbar ist. 

Es war im Frühjahr 1995. Ich hatte gerade wenige Wochen zuvor die Stelle als stellvertretender Vorarbeiter unter den Gärtnern im Krankenhaus Berlin-Lichtenberg angetreten. Bei uns arbeiteten neben des fest angestellten Gärtnern auch Zivildienstleistende und Jugendstraftäter, die für kleine und mittlere Vergehen gemeinnützige Sozialstunden ableisten mussten. Und da waren dann auch hin und wieder Skinheads, mit Glatze und Springerstiefel. Die meisten arbeiteten wortkarg aber fleißig ihre Stunden ab. Ich fragte nie nach dem Grund für ihre Strafe, es stand mir nicht zu. Einer erzählte es von selbst. Er sagte, dass er wegen Volksverhetzung bei uns arbeiten musste. Er erschien mir intelligent und da ich verstehen wollte, bat ich ihn, mehr zu erzählen. Er lehnte ab, denn dann würde er sich erneut strafbar machen. Erst viel später verstand ich, dass er Zweifel am Holocaust geäußert hatte. 

Da ich noch immer die Bilder aus Sachsenhausen im Kopf hatte und mir geschworen habe, dazu beizutragen, dass Menschen so etwas einander nie wieder antun werden, glaubte ich ihm natürlich nicht. Aber ich hätte schon gern gewusst, wie man zu solch einer Ansicht kommen konnte, denn nur so kann man den Anfängen wehren. Aber wenn das darüber sprechen schon strafbar ist, wie soll das gehen? 

Beim Nachdenken bildete sich bei mir die Rechtsauffassung, dass Verherrlichung des Nationalsozialismus natürlich strafbar sein muss. Und genauso, wenn Menschen auf andere Menschen aufgehetzt werden. Das habe ich unter Volksverhetzung verstanden. Aber geschichtliche Unkenntnis und Zweifel an der offiziellen Geschichtsschreibung? Das fand ich dann doch überzogen. Und dann noch als Volksverhetzung? 

Heute verstehe ich, wenn versucht wird, das Volk davon zu überzeugen, dass es den Holocaust nicht gegeben hat, ist definitiv Volksverhetzung. Denn das macht einen neuen Nationalsozialismus möglich. 

So weit so richtig also. Aber das ist nur eine Seite der Medaille Demokratie. Die andere Seite ist die tägliche Umsetzung. Und hier finde ich die Änderungen des § 130 StGB sehr bedenklich. 

Denn nach heutiger Lesart ist nur noch nationale, rassische, religiöse oder ethnische Hetze strafbar. Aufhetzungen z. B. gegen Ungeimpfte oder gegen politisch andersdenkende bis hin zum Mordaufruf fallen dagegen nicht mehr unter den strafbewehrten Begriff der Volksverhetzung, sie sind also erlaubt. 

In diesem von mehreren Regierungen im Laufe von Jahrzehnten geschaffenem neuen rechtsfreiem Raum darf nun ungestraft gegen Regierungskritiker vorgegangen werden, selbst Querdenker werden fast schon mit Neonazis gleichgestellt. 

Da frage ich mich: Ist diese Entwicklung ein Versehen? Oder wurde hier langsam planmäßig auf diesen Rechtszustand hingearbeitet? 

 

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